Stones: Wissenswert

Wissenswert

Vor dem Deutschen Gesetz gelten tote Menschen als nicht einwilligungsfähig. Egal was man mit ihnen anstellt, es ist gleichbedeutend mit der Ausübung eines Zwangs auf einen Lebenden.

13. November 2006, 15:51 von Andreas Jahn

Kommentare

Textile-Hilfe